VLZ-Bedingungen

ERN-DELTA GmbH , Vinckeweg 16 ,  D - 47119 Duisburg ,  Tel. +49 (0)203/8090127 , Fax +49 (0)203/8090165

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Wir f�hren Auftr�ge nur unter folgenden Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen aus, die bis zu ihrer Ab�nderung auch f�r k�nftige Vertr�ge- und mit der Auftragserteilung als vereinbart- gelten:
1.
Von unseren Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Einkaufs- oder sonstige Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Gegenstand des Vertrages, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen. Sie haben nur insoweit G�ltigkeit, wie wir sie ausdr�cklich schriftlich anerkennen.
2.
Unsere Angebote und Preislisten sowie die Listen unserer Lieferwerke sind stets freibleibend. Unsere Angebotspreise sind generell gebunden an die Auslieferung im selben Jahr. Sie verstehen sich in jedem Fall ab Lieferort unverpackt in EURO, falls nicht Zahlung in einer anderen W�hrung vorher vereinbart wurde. Bestellungen sind f�r uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich best�tigen oder ihnen durch �bersendung der Ware nachkommen, m�ndliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich best�tigen. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist.
3.
In Angeboten aufgef�hrte Ma�e und Gewichte sind als ann�hernd zu betrachten. Qualit�tsangaben entsprechen im allgemeinen den neuesten Feststellungen. Die fortlaufend angestrebten Verbesserungen berechtigen uns zu �nderungen und Abweichung von unseren Angeboten und Prospekten .
4.
Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zur�ckgenommen.
5.
Die Gefahr geht auf den Abnehmer �ber, sobald die Ware unser Werk oder Lager verl��t, sp�testens bei �bergabe an Spediteur oder Frachtf�hrer. Dies gilt auch bei frachtfreien Lieferungen.
Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware im Interesse und auf Kosten unseres Abnehmers gegen alle mit dem Versand zusammenh�ngenden Risiken zu versichern.
6.
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt in bar oder durch �berweisung  ohne jeden Abzug zur Zahlung f�llig.
7.
Gegen unsere Anspr�che kann der Besteller nur dann aufrechnen oder ein Zur�ckbehaltungsrecht geltend machen , wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskr�ftiger Titel vorliegt.
8.
Alle gelieferten Teile bleiben bis zur Vollst�ndigen Bezahlung unserer s�mtlichen gegenw�rtigen und zuk�nftigen Forderungen unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn unsere Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei Verbindung mit anderen nicht uns geh�renden Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verh�ltnis des Wertes der Vorbehaltsware, zu dem der verbundenen/verarbeiteten Waren zu Zeit der Verbindung/Verarbeitung. F�r die aus der Verbindung/Verarbeitung entstehende neue Sache gilt im �brigen das Gleiche, wie die der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
9.
Der Besteller darf die gelieferte Ware nur im gew�hnlichen Gesch�ftsverkehr, nur zu seinen normalen Gesch�ftsbedingungen, nur solange er nicht im Verzug ist und nur unter Eigentumsvorbehalt ver�u�ern. Zu anderen Verf�gungen hinsichtlich der Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Die Forderungen des Bestellers mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Lieferer abgetreten. W�hrend der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Besteller die Vorbehaltsware auf unser Verlagen zum vollen Wert gegen alle Gefahren mit der Ma�gabe zu versichern, da� die Rechte aus der Versicherung uns zustehen.
Der Besteller hat uns Zugriff  Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sofort, ggf. telegrafisch, mitzuteilen.
10.
Die angegebenen Lieferzeiten sind grunds�tzlich unverbindlich. Wenn wir an der Erf�llung unserer Verpflichtungen durch Eintritt  von unvorhersehbaren Umst�nden gehindert sind, die wir trotz der nach den Umst�nden des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten �gleichviel, ob bei uns oder bei unseren Unterlieferanten eingetreten- z. B. Betriebsst�rungen, Verz�gerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, Mobilmachung, Krieg, politischer Ausnahmezustand, Verkehrsst�rungen usw. so verl�ngert sich, wenn die Lieferung nicht unm�glich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
Wird durch die o.a. Umst�nde die Lieferung unm�glich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Dies gilt auch im Falle von Streik und Aussperrung.
11.
Verl�ngert sich in den oben genannten F�llen die Lieferfrist, oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzanspr�che und R�cktrittsrechte des Bestellers.
12.
Geraten wir mit einer unserer Lieferverpflichtungen in Verzug, oder wird unsere Leistung aus Gr�nden unm�glich, die wir zu vertreten haben, so stehen dem Besteller nach Setzen einer Nachfrist von mindestens 4 Wochen die gesetzlichen Rechte mit der Ma�gabe zu, da� von uns nur dann Schadensersatz verlangt werden kann, wenn der Vertrag oder die Unm�glichkeit auf groben Verschulden unsererseits, unserer gesetzlichen  Vertreter oder unserer Erf�llungsgehilfen beruht.
13.
Wir leisten f�r von uns gelieferte Erzeugnisse Gew�hr, da� wir bei berechtigter Beanstandung nach unserer Wahl die Ware zum berechneten Preis zur�cknehmen oder durch einwandfreie, der urspr�nglichen Bestellung entsprechende Erzeugnisse ersetzen, gegen R�cknahme der untauglichen Lieferung.
Ist nur ein Teil oder ein Bestandteil des gelieferten Erzeugnisses mangelhaft, besteht lediglich Anspruch auf kostenlosen Ersatz dieses Teiles. Der K�ufer hat die gelieferte Ware �soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung- bei Eingang auf M�ngel bez�glich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverz�glich zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.
Alle weiteren Gew�hrleistungsanspr�che, insbesondere auch Ersatzanspr�che f�r unmittelbare oder mittelbare Sch�den, auch f�r Drittsch�den oder f�r Sch�den, die an anderen Gegenst�nden entstanden sind, werden �soweit gesetzlich zul�ssig- ausgeschlossen.
Die Gew�hrleistung erstreckt sich nicht auf Teile, die einer nat�rlichen Abnutzung unterliegen; sie erlischt, wenn unsere Einbau- und Betriebsvorschriften nicht eingehalten, oder an der Anlage ohne unser Einverst�ndnis �nderungen vorgenommen werden.
14.
Erf�llungsort ist Duisburg.
15.
Bei Vertr�gen unter Vollkaufleuten sowie f�r das Mahnverfahren ist Duisburg  unser Gerichtsstand. Dies gilt auch f�r Schecklagen.
16.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.
Ein aufgrund dieser Bedingungen abgeschlossener Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen �brigen Teilen verbindlich.
 

ERN-DELTA GmbH

Stand 2005

 

 

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